Barrierefreie Website: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt

Barrierefreie Website: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kurz BFSG, verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 bestimmte Anbieter, ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei anzubieten. Es setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Für viele Websites heißt das: Was jahrelang als Kür galt, ist jetzt eine Anforderung mit einer Aufsichtsbehörde dahinter.

Dieser Beitrag ordnet ein, wer betroffen ist, welche Anforderungen praktisch gemeint sind, wie du den Stand deiner Seite prüfst und was in eine Barrierefreiheitserklärung gehört. Wie eine Seite aufgebaut sein muss, damit sie überhaupt Anfragen bringt, steht in unserem Beitrag zum Aufbau einer Website, die verkauft.

Der Kern in einem Satz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt von betroffenen Anbietern, dass ihre digitalen Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sind; als praktischer Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die Erfolgskriterien der WCAG in der Stufe AA verweist.

Vorab: Das ist keine Rechtsberatung

Wir bauen Websites, wir beraten nicht zu Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot unter das Gesetz fällt, welche Ausnahme greift und was in deinem Fall zu dokumentieren ist, gehört fachlich geprüft, durch eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht. Wir beschreiben hier, wie wir die Anforderungen technisch umsetzen, nicht, wie sie in deinem Einzelfall auszulegen sind.

Wer betroffen ist und wer nicht

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Fürs Web ist vor allem eine Gruppe relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen können. Shops fallen darunter, Buchungs- und Terminstrecken ebenso. Daneben nennt das Gesetz eigene Bereiche, etwa Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung, Telekommunikation und elektronische Bücher.

Die wichtigste Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen: Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht, ist bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Für Produkte im Sinne des Gesetzes gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Und eine reine Darstellungsseite ohne Vertragsabschluss ist nach dem Wortlaut nicht gemeint. Verlass dich auf diese Einordnung nicht ungeprüft, die Abgrenzung ist im Einzelfall der heikelste Punkt am ganzen Thema.

Welcher Maßstab gilt

Das Gesetz selbst listet keine Techniken auf. Es beschreibt Ziele, die durch eine Verordnung und durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert werden. In der Praxis landet man dabei bei der EN 301 549 und damit bei den vier bekannten Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Für Webseiten entspricht das im Kern den WCAG-Kriterien der Stufe AA.

Das klingt nach einem Normendschungel, ist in der täglichen Arbeit aber eine überschaubare Liste. Die allermeisten Mängel, die wir in bestehenden Seiten finden, verteilen sich auf acht Punkte.

Die Anforderungen, an denen es in der Praxis scheitert

Anforderung Woran du den Mangel merkst Was zu tun ist
Kontrast Hellgraue Schrift auf Weiß, weiße Schrift auf hellem Foto Fließtext mindestens 4,5:1, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3:1
Tastaturbedienung Mit der Tabulatortaste kommst du nicht ins Menü oder nicht aus einem Dialog heraus Jedes Bedienelement erreichbar und auslösbar, keine Tastaturfallen
Sichtbarer Fokus Die Umrandung des aktiven Elements wurde wegdesignt Deutlich sichtbare Fokusanzeige, auch auf farbigen Flächen
Alternativtexte Wichtige Angaben stehen nur im Bild Inhalt zusätzlich als Text, rein dekorative Bilder ohne Alternativtext
Formulare Nur Platzhalter statt Beschriftung, Fehler allein durch rote Farbe markiert Dauerhafte Beschriftung je Feld, Fehlermeldung als Text mit Hinweis zur Korrektur
Struktur Überschriftenebenen nach Schriftgröße gewählt statt nach Gliederung Eine Hauptüberschrift, darunter eine logische Reihenfolge der Ebenen
Vergrößerung Bei 200 Prozent Zoom überlappt der Text oder verschwindet Layout, das mitwächst, ohne dass Inhalte verloren gehen
Bewegtbild Videos ohne Untertitel Untertitel für gesprochene Inhalte, Bedienelemente des Players erreichbar

Was das für Gestaltung und Inhalte heißt

Zwei Punkte betreffen nicht die Programmierung, sondern die Gestaltung. Erstens die Farben: Eine Palette, die im Entwurf edel wirkt, fällt beim Kontrastwert oft durch. Deshalb prüfen wir Kontraste bereits bei der Festlegung der Farben und nicht erst am fertigen Bildschirm, wie wir dabei vorgehen, steht im Beitrag zum Auswählen von Markenfarben.

Zweitens Bewegtbild: Untertitel sind hier keine Reichweitenmaßnahme, sondern eine Zugangsvoraussetzung. Worauf es handwerklich ankommt, beschreiben wir unter Untertitel in Reels.

Der dritte Punkt ist redaktionell: Informationen, die nur in einer Grafik stehen, existieren für Vorlesewerkzeuge nicht. Ein Programm, ein Preisvergleich oder ein Ablaufplan gehört deshalb zusätzlich als Text oder Tabelle auf die Seite, die Grafik bleibt die schöne Fassung, nicht die einzige.

Mehrtagesprogramm im Querformat mit Künstlerfotos und Zeitleiste.
Ein Mehrtagesprogramm aus dem Veranstaltungsbereich: Auf der Website steht dieselbe Zeitleiste zusätzlich als Text, damit sie vorgelesen und durchsucht werden kann.

Wie du den Stand deiner Seite prüfst

  1. Automatisch vorsortieren. Prüfwerkzeuge im Browser finden fehlende Beschriftungen, schwache Kontraste und kaputte Strukturen in Minuten. Sie decken aber nur einen Teil der Kriterien ab, was sie nicht melden, ist deshalb nicht in Ordnung.
  2. Maus weglegen. Navigiere eine Leistungsseite und ein Formular ausschließlich mit Tabulator- und Eingabetaste. Wenn du nicht mehr weißt, wo du bist, weiß es ein Screenreader auch nicht.
  3. Auf 200 Prozent zoomen. Bricht das Layout, überlappen Texte, verschwinden Schaltflächen?
  4. Vorlesen lassen. Die Vorlesefunktion des Betriebssystems reicht für einen ersten Eindruck: Ergibt die Reihenfolge Sinn, werden Bilder sinnvoll beschrieben?
  5. Menschen testen lassen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Das ersetzt keine Prüfung, findet aber Dinge, die keine Liste enthält.

Die Barrierefreiheitserklärung

Betroffene Anbieter müssen darüber informieren, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. In der Praxis hat sich dafür eine eigene Seite eingebürgert: Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen mit geplanter Behebung, eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und der Hinweis auf die zuständige Marktüberwachungsstelle. Welche Angaben in deinem Fall verpflichtend sind und wie sie zu formulieren sind, klärst du mit fachlicher Beratung, die Erklärung ist der Teil, bei dem uns Kunden am häufigsten zu viel versprechen.

Fristen und Zuständigkeit

Die Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025. Für Verträge, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, und für Produkte, die Dienstleister schon vorher rechtmäßig eingesetzt haben, sieht das Gesetz eine Übergangsregel bis längstens 27. Juni 2030 vor. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder; Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung gibt es nicht automatisch, sondern nur mit Begründung und Nachweis.

Wie streng in der Fläche kontrolliert wird, lässt sich seriös nicht vorhersagen. Was wir sehen: Rückmeldungen kommen häufiger von Nutzerinnen und Nutzern als von Behörden und die landen direkt im Postfach.

Warum sich der Aufwand auch ohne Pflicht lohnt

Eine Seite, die für Hilfsmittel lesbar ist, ist auch für Maschinen lesbar. Saubere Überschriften, echte Tabellen und beschriftete Formulare sind genau das, was in technischem SEO ohnehin gefordert wird, und sie erleichtern die Entnahme einzelner Abschnitte, wie wir sie unter Content-Struktur für GEO beschreiben.

Auch technisch überschneidet sich einiges: Bedienelemente, die ohne schweres Skript funktionieren, reagieren schneller, das zahlt direkt auf die Kennzahlen ein, die wir unter Core Web Vitals verbessern behandeln. Und der Einwilligungsdialog muss ebenfalls per Tastatur bedienbar sein, was in unserem Beitrag zu Einwilligung und Tracking eine eigene Rolle spielt.

Der günstigste Zeitpunkt für die Nachrüstung ist ohnehin der nächste Umbau: Wer die Anforderungen in einen geplanten Relaunch mit sauberem Weiterleitungsplan einbaut, zahlt sie einmal statt zweimal. Wir setzen das in der Webentwicklung direkt in den Vorlagen um; wie die Zusammenarbeit dabei aussieht, zeigen unsere Pakete, und den Stand deiner Seite gehen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für meine Firmenwebsite?

Das hängt davon ab, was deine Seite tut. Erfasst sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote mit Vertragsabschluss für Verbraucher. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht. Die Einordnung im Einzelfall gehört fachlich geprüft und nicht aus einem Ratgeber übernommen.

Was passiert, wenn meine Seite die Anforderungen nicht erfüllt?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder, die Mängel beanstanden und Maßnahmen anordnen kann; das Gesetz sieht außerdem Bußgelder vor. Unabhängig davon können sich Betroffene und Verbände beschweren. Welche Folgen konkret drohen, ist eine Rechtsfrage, dieser Beitrag ersetzt die Prüfung durch eine Fachperson nicht.

Reicht ein Hilfsmodul, das per Skript in die Seite eingebunden wird?

Nein, als alleinige Maßnahme nicht. Solche Module legen sich über eine Seite und verändern Kontraste oder Schriftgrößen, sie reparieren aber weder fehlende Beschriftungen noch eine kaputte Überschriftenstruktur noch eine unbedienbare Tastaturführung. Sie verlangsamen die Seite zusätzlich. Die Arbeit passiert im Quelltext.

Wie lange dauert die Nachrüstung einer bestehenden Seite?

Das hängt vor allem davon ab, wie sauber die Seite gebaut ist. Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen sind oft in Tagen erledigt. Aufwendig wird es bei selbstgebauten Bedienelementen, Slidern und Buchungsstrecken, die von Grund auf tastaturfähig gemacht werden müssen.

Fazit

Fang nicht mit der Erklärungsseite an, sondern mit der Tastatur: Wer eine Leistungsseite und ein Formular ohne Maus durchlaufen kann, hat den größten Teil der Anforderungen bereits im Griff. Danach Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen, dann die Dokumentation. Und weil die Frage, ob und wie stark dich das Gesetz trifft, eine juristische ist, hol dir dafür eine fachliche Einschätzung, bevor du Geld in die falsche Baustelle steckst.


Über den Autor: Levin Görsoy ist Gründer und CEO von dato.marketing, einer Full-Service-Marketing-Agentur aus Berlin. Mit seinem Team hat er über 46 Projekte produziert und mehr als 1 Million organische Views für Kundenkanäle aufgebaut. Mehr über seinen Werdegang findest du im Lebenslauf von Levin Görsoy.

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